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Kleine Fluchten
4x4 TourenWochenenden
und
Kurzreisen in West - Polen, damit ihre Anreise nicht zur Reise ausartet.


Bison
Biber

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Spree, Neisse, Bober heissen die Flüsse die sie auf dieser Tour vom Tagebau der Lausitz bis an den Fuss des Riesengebirges erfahren



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4x4 ReisenEntdeckerreisen
Visafrei in die ukrainischen Karpaten,  durch Moldawien nach Odessa bis ans Schwarze Meer, auf die Krim oder in den Kaukasus Georgiens

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Die letzten Urwälder Europas - Entdeckerreise in die Waldkarpaten der westlichen Ukraine

I. expedition
Krim & Kaukasus
5. - 14. August 2012
Scoutexpedition zu neuen Ufern und zu neuen Abenteuern. Diesmal wollen wir auf die Krim und weiter per Fähre nach Georgien zu
den Gipfeln des Kaukasus







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Geführte Touren, Reisen und Events
in Polen, der Ukraine, Moldawien und Georgien
von den
Karpaten über Odessa bis in den Kaukasus

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Die Schwierigkeitsgrade





Um ihnen die Entscheidung für eine Reise oder Tour leichter zu machen,
haben wir diese in farbige Kategorien unterteilt. Wir hoffen, dass dadurch die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeug von vorneherein deutlicher werden. Die farbiken Markierungen finden sich auch bei den Beschreibungen udn Terminen der einzelnen Touren wieder.  



Blau steht für leichte Offroad Touren und Reisen. Diese "Dirt-Road" Touren sind auch für EinsteigerInnen geeignet.
Rot gekenn- zeichnete Touren sind mit allen serienmässig aus- gestatteten Geländewagen fahrbar.

Schwarz
steht  für Touren mit aufgerüs- teten Gelände- wagen. Diese Touren organisieren wir auf Anfrage.

SUV ist für uns ein  allradange- triebener PKW, der in manchen Fällen sogar ohne  Untersetzungsgetriebe auskommt, dessen Achsverschränkung begrenzt ist, der auf  Strassenbereifung fährt und der seinem Fahrer viel Freude macht.

Voraussetzungen
für das Auto:
Voraussetzungen
für das Auto:

Voraussetzungen
für das Auto:


Diese Touren lassen sich problemlos mit einem serienmäßigen SUV  bewältigen. Sollten Sie Ihrem Wagen und sich selber etwas Gutes tun wollen, ziehen Sie vor Reiseantritt etwaige vorhandene Winterreifen (mit noch mindestens 4mm Profil!) auf. Damit verbessern Sie die Traktion auf rutschigem und lehmigen Untergrund. Selbstverständlich können Sie hier auch mit einem reinrassigen Geländewagen mitfahren! Für diese Touren empfehlen wir einen vollwertigen Geländewagen mit entsprechender Bereifung (bitte keine reinen Straßenreifen!), vernünftiger Restprofiltiefe und ein Reserverad gleichen Typs. Insbesondere bei Waldwegen sind Kratzer nicht auszuschließen!
Zusatzausrüstung:
Bergegurt mit mind. 4 m Länge und einer Bruchlast von mind. 3 t und zwei entsprechend dimensionierte Schäkeln.
Klappspaten.

Nur vollwertige Geländewagen mit sehr guter Off-Road Bereifung. Zusätzlich zu der Grundausrüstung und der für rote Touren notwendigen Ergänzungen benötigen Sie eine leistungsstarke Winde oder Handwinsch mit mind. 25m Seil;
einen Baumgurt
einen zweiten mind. 4 m langen Bergegurt mit mind. 3 t Bruchlast und zwei weitere entsprechend dimensionierte Schäkel;
einen großen Spaten;
eine gute Handsäge


Anforderungen
an den Fahrer:
Anforderungen
an den Fahrer:

Anforderungen
an den Fahrer:

Anforderungen
an den Fahrer:

Keine Off-Road Kenntnisse erforderlich. Sie sollten jedoch Ihr Fahrzeug beherrschen und dessen Abmessungen kennen. Bei etwaigen technischen Besonderheiten an Ihrem Wagen sollten Sie wissen, was alles "an Bord" vorhanden ist. Wenn Sie damit umgehen können, um so besser. Wenn nicht, helfen wir Ihnen dabei, es auf unserer Tour zu erlernen.
Sie sollten entweder an einem Off-Road Grundlehr- gang teilgenommen haben oder über ähnliche Erfahrung verfügen.
Sie müssen Ihr Fahrzeug im Gelände beherrschen und mit Untersetzung und eventuellen Sperren umzugehen wissen.
Der Einsatz von Bergegurt und Klappspaten ist kein Neuland für Sie.

Sie müssen entweder an einem Off-Road Fortgeschrittenen Seminar teilgenommen haben oder über sehr gute Erfahrung im Gelände verfügen. Sie müssen Ihr Fahrzeug im Gelände beherrschen und mit Untersetzung und eventuellen Sperren umzugehen wissen. Hier werden Sie bis an Ihre Grenzen gefordert!

Keine Off-Road Kenntnisse erforderlich. Sie sollten jedoch Ihr Fahrzeug beherrschen und dessen Abmessungen kennen. Bei etwaigen technischen Besonderheiten an Ihrem Wagen sollten sie wissen, was alles "an Bord" vorhanden ist. Wenn Sie damit umgehen können, um so besser. Wenn nicht, helfen wir Ihnen Erfahrungen auf diesen Touren zu sammeln.

Streckencharakter: Streckencharakter:
Streckencharakter:
Streckencharakter:


  
Vorwiegend geschotterte Pfade oder einfache Waldwege. Keine besonderen Steilhänge, keine tiefen Wasserdurchfahrten. Nach Regenfällen kann der Untergrund aber durchaus rutschig und schlammig sein.
 


Schmale, häufig ausgefahrene Wege mit größeren Verschränkungspassagen. Teilweise Steilhänge,  Wasser- oder Flußdurchfahrten. Der Untergrund kann tief schlammig oder auch sandig sein.



Überwiegend unwegsames, zum Teil nicht befahrenes Gelände mit starkem Bewuchs. Schlamm, Morast, extreme Verschränkungen und Steilpassagen. Bergegurt und Winde können permanent zum Einsatz kommen.



Vorwiegend geschotterte Pfade oder einfache Feld- und Waldwege. Keine besonderen Steilhänge, keine tiefen Wasserdurchfahrten. Nach Regenfällen kann der Untergrund aber durchaus rutschig und schlammig sein.






Grundsätzlich empfehlen wir,
unabhängig vom Schwierigkeitsgrad der Tour,
die folgende Zusatzausrüstung in jedem Fahrzeug:
Set mit Ersatzglühbirnen  - Taschenlampe (mit frischen Batterien!) -
Abschleppseil, Bergegurt und entsprechende Schäkel - Signalweste und
Arbeitshandschuhe für jeden Mitfahrer


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Geführte Touren, Reisen und Events
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Für Klubs und Gruppen ab 3 Fahrzeugen organisieren wir jederzeit Offroad-Touren oder Reisen nach Wunsch.

Wunschtermine
sind ab 3 gemeinsam angemeldeten Fahrzeugen möglich.
Sollte ein gewünschter Termin nicht durchführbar oder bereits ausgebucht sein, so schlagen wir einen Ersatztermin vor.

Natürlich organisieren wir dann auch die Tour eurer Wahl: Light - medium oder heavy duty.

Schwierigkeitsgrad
Gerade bei gewünschten Hardcore-Touren lassen sich Anreisewege zwischen der Pension und den wirklich anspruchsvollen Strecken nicht vermeiden. Dies können mal 10, ein andermal aber auch 40 Kilometer betragen. Wir bemühen uns aber auch diese Anfahrten interessant zu gestalten. 

Bei 4x4 Spezial Touren beschränken wir uns auf die Regionen die wir kennen und in denen wir mit erprobten Partnern zusammen arbeiten, also auf Touren im Westen oder im äussersten Süd-Osten Polens, in der Karpatenregion der Ukraine und in der Republik Moldau.

Erwartungen
Wir fahren in der freien Landschaft und um dies auch weiterhin zu können bleiben auch die 4x4 Spezial Touren geführte Touren. Nach Vereinbarung kann dies auch einige Roadbookabschnitte auf legalen Wegen beinhalten. Für Wochenenden und Kurztouren bietet die Landschaft NordWest Polens einiges an Sand, Moor und Schlamm. Hier finden sich auch die idealen Möglichkeiten für Wochen und Campingtouren. Härter und auch bergiger geht es dagegen bei den Touren im Katzbachgebirge, dem nordwestlichen Ausläufer des Riesengebirges zu. Dies organisieren wir aber ausschliesslich mit einer festen Unterkunft.

Wo wir schon vom übernachten schreiben: Wie ihr übernachten wollt könnt ihr selbst aussuchen, vom Vier-Sterne Hotel mit Massage und Sauna, über freundliche Landpensionen oder Bauernhöfe bis hin zu outdoor im eigenen Zelt.

Preise
Auch den Preis könnt ihr mitbestimmen. Er ermittelt sich aus unserem Aufwand, eurer Teilnehmerzahl und eurem Übernachtungswunsch.
Genauso entscheidet ihr selbst über die maximale Teilnehmerzahl. Wir passen das Programm und natürlich auch den Preis euren Vorgaben an.

Winterwochenenden organisieren wir ausschliesslich als Pensionstour in passendem Ambiente. Bei längeren Reisen im Sommer hat sich das Übernachten "am Rande der Zivilisation" als guter Kompromiß erwiesen. Dabei versuchen wir zumeist jeden zweiten Abend an einem Bauernhof mit Gästezimmern und guter Küche anzulegen. So kann sich jeder entscheiden, ob er oder sie dann ein Zimmer mit Dusche mieten oder im eigenen Zelt wohnen will.



  


Klubs, Vereine Freundeskreise
In den
vergangenen
 Jahren gehörten kleine und grosse Klubs, einfache Freundeskreise, aber auch Autohäuser zu unseren Gästen.
Hier finden sich Bilder und Berichte von Klubtouren, die wir organisieren durften:


team-off-road-beckum

Nissanfreunde Brandenburg

MC Touring Strasburg 2009
   Strasburger Bilder aus 2011

Off-road-runners

Deutscher Landcruiser Club

Offroad-Forum Roadbooktour

Landrover Club Nord

4x4plezier.nl

Pickuptrucks.de

Gut zu wissen:
Bei allen Wochenendtouren gewähren wir bei gemeinsamer direkter Anmeldung von mindestens drei Teilnehmerfahrzeugen über das Internet einen Preisnachlass.

Für Klubs und Freundeskreise organisieren wir gerne Touren nach Vereinbarung.

Einfach eine mail mit euren
Fragen, Anfragen oder Buchungswünschen

email: 4x4eastward.eu

Oder ruft in dringenden Fällen an: Telefon: +48 601 85 68 94


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Kontakt: mtm@inet.pl


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Die meist gestellten Fragen

Warum nach Polen?

Weil dieses Nachbarland gerade für Natur- und Off-Road-Freunde eine Vielzahl spannender Landschaften zu bieten hat, die oft noch urtümlich und wild anmuten. In seiner Weite ist dieses Land vielleicht nur noch mit dem Norden Skandinaviens vergleichbar, aber dafür liegt es gleich vor der Haustür. Stettin ist in etwa 2 Stunden Asfaltfahrt von Berlin zu erreichen.

Sind wir und unsere Autos denn da sicher?
Nach menschlichem Ermessen Ja. In Stettin nutzen wir die ständig bewachte Tiefgarage eines Hotels und auf dem Lande sind wir so abgelegen, daß jeder nicht zur Gruppe gehörende sofort auffällt. Wir sind davon überzeugt, daß Sie und Ihre Wagen hier sicherer sind, als auf einem Parkplatz am Berliner Kurfürstendamm. Dennoch wissen wir über die deutschen Ängste und Witze. Dazu sei angemerkt, daß deutsche Versicherer veranschlagen, von den 6000 jährlich gestohlenen PKW der gehobenen Klasse, seien mindestens 50% auf Bestellung ihrer Besitzer hin entwendet worden.

Wer kann
denn da mitfahren?

Jedefrau und jedermann mit eigenem allradangetriebenen Fahrzeug ist uns grundsätzlich zu jeder Tour willkommen. Unsere Touren sind so angelegt, daß jede/r mit fast jedem Geländewagen mitfahren kann, aber nicht alles mitmachen muß .
 
Neugierig? 
Wir hoffen es jedenfalls, denn wir sind überzeugt, daß unser Angebot Ihnen neue Wege in der Nachbarschaft eröffnet, Abseits ausgetretener Pfade und abenteuerlich genug, um Ihren Endtdeckergeist zu wecken. Deshalb freuen wir uns auf Ihre weiteren Fragen und Anfragen.

Das Wetter
mehr läßt sich darüber fast nicht sagen, wer aber trotzdem wissen will, wie es werden könnte, der kann hier auf der Seite des polnischen metereologischen Instituts ein wenig mit der Karte spielen.
Wettervorhersage unter http://weather.icm.edu.pl

BESTELLUNG EINES GUTSCHEINS
Sie möchten eine unserer offroad-Reisen verschenken?

Ganz einfach! Lassen Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrem Wunsch-Gutschein zukommen. Ausführliche Informationen zu den Aktivitäten finden Sie auf den jeweiligen Seiten unseres Internetauftritts.
Wenn Sie den Gutschein einlösen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Einlösung nur gegen Vorlage des Originalgutscheins möglich ist.

Wir konnten keinen passenden Termin vereinbaren? Kein Problem – unsere Gutscheine sind ein ganzes Jahr lang gültig.
 Sie haben einen ganz besonderen Wunsch? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir gehen auf Ihre Wünsche ein.

Formalitäten

Der erste Schritt ist, sie schicken uns eine e-mail mit ihrem Geschenkwunsch.
Danach erhalten sie von uns Antwort und das ist zugleich die Bestätigung ihres Wunsches.
Wenn wir nun ihren Wunsch bestätigen konnten, dann  überweisen Sie den entsprechenden Betrag auf unsere via SWIFT Bankverbindung:

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen, die gewünschte Aktivität und wenn Sie wollen, auch den Namen des Beschenkten
 an. Sobald der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist, schicken wir den Gutschein für Sie los. Bitte bedenken Sie, dass es immer einige Tage dauert, bis die Überweisung bei uns ankommt. Also rechtzeitig bestellen, damit Sie den Gutschein zum gewünschten Termin in Händen halten.
Wie funktioniert das alles ..
Die Kurz- und Wochenendtouren und viele weitere hier vorgestellte Termine werden durchgeführt sobald sich 1 Wagen angemeldet hat und vorbehaltlich unserer Terminbestätigung. Sollte ein von Ihnen gewünschter Termin nicht durchführbar oder bereits ausgebucht sein, so schlagen wir Ihnen einen Ersatztermin vor.

Unbedingt erforderlich ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
für jede Person im Auto und ein Nachweis über eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung.

Anmeldeschluss ist, wenn nichts Anderes hier in den Reisedetails steht, jeweils 7 Tage vor dem von ihnen geplanten Reisetermin. Schreiben sie uns in ihrer e-mail ihren geplanten Reisetermin und vielleicht einen möglichen Ersatztermin.

Ihr Wahl-Termin: Sie wissen, wann sie Zeit haben und mit wem sie kommen wollen. Wenn sie mit mindestens 6 Personen anreisen wollen , dann können sie ihren Reisetermin selbst wählen. Ihr selbst gewählter Reisetermin muss nicht an ein Wochenende gebunden sein.

Ihre Reisedauer: VERLÄNGERUNGEN... 
Gerade für Menschen, die eine lange Anreise nicht scheuen bieten wir die Chance den Aufenthalt zu verlängern. Fragen sie uns nach zusätzlichen Programmen für 1, 2 oder 3 weitere Verlängerungstage.

Unsere Bestätigung: Sobald wir ihre Anmeldung erhalten senden wir ihnen eine schriftliche Reisebestätigung. Diese ist für uns und für sie verbindlich. Darin werden ihnen der für sie gültige und angepasste  Programmablauf  und die Adresse des Treffpunktes mitgeteilt.


Die Zahlung ist bei Kurzreisen möglichst flexibel gestaltet, bei langfrstigen Buchungen zahlen sie per Überweisung vor Antritt der Reise. Veranstalter aller offroad-TOUREN ist mtm-Szczecin. Es gelten die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Versicherungen: mtm-Szczecin ist ein staatlich anerkannter und lizensierter Reiseveranstalter. Das polnische Reiserecht sieht keine Sicherungs- scheine vor. Es besteht die gesetzliche Verpflich- tung für jeden Veranstalter eine Insolvenz- schutzversicherung abzuschliessen. Ohne diese Versicherung erlöscht die staatliche Lizenz, die jährlich zu erneuern ist. Bei langfristig gebuchten Reisen empfehlen wir den individuellen  Abschluss einer  Reiserücktrittskostenversicherung.

Haftungsausschluss: Die von uns durchgeführten Veranstaltungen haben den Charakter von sportlichen, aktiven Reisen. Jeder Teilnehmer nimmt deshalb auf eigene Gefahr an einer Reise teil. Die Teilnehmer halten ausdrücklich den Veranstalter von der Haftung für Schäden an Personen und Material fr
ei und erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie mit dieser Regelung einverstanden sind. Weitere Einzelheiten finden sich in unseren AGB.












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Seiten in denen wir gerne blättern
Links zu Wissenswertem und zu unseren Partnern
MTM übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt verlinkter externer Seiten.








Der Deutsche Landcruiser Club
Dem Club geht es darum
persönliche Kontakte unter LandCruiser-Fahrern im In- und Ausland zu schaffen. Auf seiner Seite finden sich interessante Bilder von Erlebtem aus der ganzen Welt.



4x4 Adventures ist
unser langjähriger Partner in
Deutschland über den sie
die meisten unserer
Reiseangebote direkt und
nach deutschem
Reiserecht beziehen können.
Für alle, die
nicht nur in Polen reisen wollen
bietet diese Seite spannende Ziele. 













off road kangaroo Bernd Landauer und sein Team haben sich auf die  Verwirklichung der grossen Träume spezialisiert. Reisen zu fernen Zielen in Asien und Afrika. Gemeinsam bereiten wir die expedition mongolia im Jahre 2012 vor.

Wisentbilder finden sich bei GEO. Der Tierfotograf Klaus Nigge illustrierte damit einen Bericht über die wohl grösste freilebende Herde Europas im Bialowieza Nationalpark an der polnisch-belarussischen Grenze.













Mehr über Fledermäuse findet sich auf der Seite des Tierfotografen Klaus Bogon www.bogon-naturfoto.de             

           

Offroad Abenteuer in der Lausitz. Neben der ursprünglichen Lausitzer Landschaft mit Wäldern, Seen, Sümpfen und Heideflächen, entstand die Tagebaulandschaft, ein bizarres Mondland aus riesigen Sandflächen, Canyons und Kratern, ie entdeckt werden will.

   













Das buschtaxi ist ein interessantes Forum für viele die Lust auf das Leben abseits eingefahrener Wege haben mit interessanten Berichten von allem was offroad zu erleben ist




4x4 Sport
haben sich die Veranstalter der MT-Rally auf ihre Fahnen geschrieben.








MC Touring
Strasburg Ueckermark e.V.

ist ein aktiver Klub aus der Nachbarschaft. Zweimal konnten wir ihne bisher helfen bei der Vorbereitung der Offroad-Strecken und Roadbooks für die Vorpommersche Offroadmeisterschaft










Nicht nur ein Offroad-Autohaus in der Alpenrepublik, sondern auch Reisender mit Herz und Seele und spannenden Berichten





                                           














III.expedition
besarabia
17.07. - 31.07.2011
Zwischen
Pruth und Dnjestr -
Von den Karpaten bis
Odessa am Schwarzen Meer

IV.expedition transkarpathia
07.08. - 17.08.2011
Die letzten Urwälder
Europas - Entdeckerreise

in den Waldkarpaten
der Westukraine








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Neues in 2009


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19.07. - 02.08.09
Bessarabien -  Karpaten bis Odessa
 

Entdeckerreise
09.08. - 18.08.09
Waldkarpaten
Süd-Ost Polen und West Ukraine




Unsere geführten offroad-Touren und Reisen im
Westen Polens, in den Waldkarpaten der Ukraine,
durch Moldawien und in die Steppen am
Schwarzen Meer versprechen Abwechslung vom
Alltag in den Fahrgeländen.

In kleinen Gruppen von maximal 7 Fahrzeugen geht
es durch die freie Wildbahn. Mit möglichst wenig
Asfalt fahren wir zu spannenden und interessanten Zielen.

Im Vordergrund stehen, neben dem Fahrspass, das
Natur Erleben, das Landschaften Erfahren und das
Menschen Begegnen. Und immer wieder stehen
sie dabei vor neuen Aufgaben und können sich doch
sicher sein, dass geholfen werden wird.



und über

unsere Lust aufs "offroaden"


Am Anfang stand unsere Lust zu reisen, dann
waren da unbekannte Wege in Feld und Flur,
die vielleicht irgendwohin führten, dann war
da ein alter Patrol und dann war es nur noch  eine Frage von Neugier und Zeit...

Maritime & Touristic Management ist eine kleine Agentur für maßgeschneiderte Reiseprogramme in Pommern, beiderseits der polnisch - deutschen Grenze. Seit ihrer Gründung im Jahre 1992 haben wir uns auf Aktiv- und Erlebnisreisen auf Naturreisen und Incentives im deutsch-polnischen Grenzraum spezialisiert.

Dazu gehört auch unsere Passion - das "OFFROADEN" , die wir seit Jahren gerne mit netten Leuten teilen. Wir selbst fahren Nissan und Toyota und gehören zu der Sorte Offroader, die sehr gerne reisen, ihren Wagen aber auch im normalen Leben nutzen müssen.

In Europa gibt es zahlreiche Fahrgelände auf denen wir unserem Hobby nachgehen können. Wir aber organisieren Touren und Reisen durch Wald und Flur.

Der Weg ist das Ziel zur Entdeckung unbekannter Landschaften, abseits der Touristenrouten. Gerne nutzen wir Vorhandenes, einen Holzrückeweg, eine Panzerstrecke oder längst vergessene Postkutschenwege um durch dieses Land zu touren.

Aber wir denken daran, daß jede Brachfläche, jede Sumpflandschaft und jeder Wald ein Lebensraum ist. Lebensraum für oftmals selten gewordene Pflanzen und Tiere ohne die unsere Welt ein ganzes Stück ärmer wäre. Sie zu achten und zu schützen ist für uns Off-Roader oberstes Gebot. Unter fachlicher Anleitung und in Absprache mit Forst und Naturschutz nutzen wir den landschaftlichen Reichtum Nordwestpolens und umfahren sensible Lebensräume weiträumig.

Wir sind Gäste in den Räumen der Natur
und als Gäste achten wir die Gebote der Gastfreundschaft.


So wie wir kommt irgendwann jede Fahrerin und jeder Fahrer eines Geländewagens in die Versuchung sein Fahrzeug abseits des Asfaltdschungels auszuprobieren. Wer also Lust hat seinen Wagen in freier "Wildbahn" zu bewegen, gemeinsam mit anderen im Team, der ist uns willkommen und dem versprechen wir Tage voller Spannung. Natürlich spielt das Wetter mit und so kann sich schon jetzt jeder auf Wege voller Wasserdurchfahrten, steile Auf- und Abfahrten, Verschränkungspassagen, Spurrillenfahrten, Sandlöcher und Schlammpassagen freuen. Begleitet und beraten werden sie dabei von einem deutsch-polnischen Team von Scoutfahrzeugen, die immer dann zur Stelle sind, wenn es gilt die Karre wieder aus dem Dreck zu holen. Wir, die Scouts, helfen auch gerne vorher bei der Einschätzung von Hindernissen und Passagen. Unsere Touren sind so angelegt, daß jede/r mit fast jedem Wagen mitfahren kann, aber nicht alles mitmachen muß.


 
 







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Das sogenannte Kleingedruckte
Bitte vor Abschluss eines Reisevertrages mit uns unbedingt lesen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Offroadreisen, Touren und Veranstaltungen
 
Maritime & Touristic Management

mtm - Teresa Kurowska

ul. Czorsztynska 14
PL 71-163 SZCZECIN
NIP: PL852-103-01-08

    1     Abschluss des Reisevertrages
 Der Reisevertrag, den der Kunde MTM, im Folgenden kurz  Reiseveranstalter genannt, mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung muss schriftlich (auch per e-mail oder Fax) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen von MTM als geltend und verbindlich an. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das dieser für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser 10 Tage dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

    2     Bezahlung
 a.
Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 10% des Reisepreises (höchstens € 250,--) pro Person gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
b.
Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Sollte eine vollständige Bezahlung nicht erfolgen, ist der Reiseveranstalter nicht  verpflichtet die vereinbarten Reiseleistungen für den Kunden zu erbringen. Kommt der Kunde mit den Zahlungen in Verzug, hat der Reiseveranstalter gegen den Kunden Anspruch auf Schadensersatz den er nach seiner Wahl entweder konkret berechnen kann oder aber pauschal, wie im Fall des Rücktritts durch den Kunden, siehe Ziffer 5 der allgemeinen Reisevereinbarungen, geltend machen kann.
c.
Der Reiseveranstalter kann bis zum 21. Tag vor Reiseantritt den Reisepreis erhöhen, wenn bestimmte Kosten-, Abgaben-, Gebühren oder Wechselkursänderungen dies rechtfertigen. Als Grundlage der Berechnung des neuen Reisepreises reicht der einfache Nachweis höherer Kosten, Abgaben und Gebühren bzw. der amtliche Mittelkurs am Frankfurter Devisenmarkt oder der Devisenmittelkurs der polnishen Nationalbank gegenüber denjenigen, die zum Zeitpunkt des Reiseangebotes dem Reiseveranstalter bekannt waren.

    3     Leistungen
 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage oder den Prospekten des Reiseveranstalters und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

    4     Leistungs- und Preisänderungen
 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.

    5     Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
 Der Kunde hat den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
 bis 95 Tage vor Reiseantritt: 30 €
 ab 94. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 50 €
 ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt:15 % des Reisepreises
 ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:30 % des Reisepreises
 ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt:50 % des Reisepreises
 ab 06. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
 ab 24h vor Veranstaltungsbeginn: 100%
 Dem Teilnehmer ist es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder geringere als die hier genannten Pauschalkosten durch den Rücktritt entstanden sind. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

    6     Nicht in Anspruch genommene Leistungen
 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Verspätungen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, wird keine Rückzahlung gewährleistet. Der Reisende ist in diesen Fällen für seine Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung selbst verantwortlich.

    7     Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
 Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a.
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters, oder seines Vertreters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beiträge.
b.
bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
c.
bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

    8     Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

    9     Haftung des Reiseveranstalters
 I.
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a.
die gewissenhafte Reisevorbereitung
b.
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c.
Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen und auf der Internetseite angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
d.
die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
II.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen werden muss und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
III.
Der Veranstalter haftet nicht bei Schadenansprüchen nach Unfällen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden über die in den jeweiligen Reiseländern gültigen Versicherungsbestimmungen hinaus. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

    10     Gewährleistung
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. MTM kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MTM kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

    11     Haftungsbeschränkung
 I.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist jedoch auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
II.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
III.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
IV.
Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haltung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
V.
Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
VI.
Der Reiseteilnehmer (Mindestalter gemäß gesetzl. Bestimmungen) ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschließen und bei Bedarf eine gültige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.
VII.
Die Beteiligung an Sport und anderen Ferienaktivitäten muss der Teilnehmer selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Teilnehmer vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet MTM nur, wenn MTM insoweit grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Insoweit empfiehlt MTM den Abschluss einer Unfallversicherung.
VIII.
Es handelt sich bei der von MTM angebotenen Reise um eine sog. Abenteuerreise mit erheblichen Anforderungen an Mensch und Material . Es kann zu extremen Belastungen bei Fahrten in schwierigen Geländen / Streckenverhältnissen kommen. In dem Reiseland können Sand, Staub, hohe  Luftfeuchtigkeit, und ungünstigen Wetterbedingungen etc. auf Ihre persönlichen Ausrüstungsgegenstände (z.B. Foto- und Videoausrüstungen) einwirken. Für Beschädigungen oder den Verlust dieser Ausrüstungsgegenstände haftet MTM nicht, soweit nicht vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens MTM zu der Beschädigung oder dem Verlust geführt hat.
IX.
Der Reisende ist zur Einhaltung und Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Jegliche von ihm verursachten Kosten wegen Verletzungen von Strafvorschriften / Ordnungswidrigkeiten gehen zu seinen Lasten.

    12     Mitwirkungspflicht
 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

    13     Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die vertraglichen Ansprüche des Teilnehmers wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens MTM, Respektive des Selbsteinschreitens des Teilnehmers zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung nach einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einem am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

    14     Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reiseländer ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

    15     Sonstiges
 Expeditionen und Off Road-Abenteuerreisen sind mit besonderen Risiken behaftet, die auch für den Veranstalter nicht absehbar sein können. Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Bei so genannten "Entdecker-Reisen" kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder Transportmittel kommen, sofern sie den Teilnehmern im Rahmen der Reiseausschreibung zugemutet werden können. Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. der Instruktoren ist Folge zu leisten.

    16     Allgemeine Bestimmungen
 Alle Angaben in dem Katalog und den Infoblättern werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

    17     Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

    18     Gerichtsstand
 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.


Szczecin, Februar 2010







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  Sylvester-Tour  

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durch Polens Outback 

Sylvester als Abschlussabend einer gelungenen Offroadtour durch das Outback der polnischen Seenlandschaft. Irgendwo mitten im Wald und trotzdem umsorgt und behütet von warmen Mauern und nicht zuletzt verwöhnt von einer guten Küche.

Sylvester 2010







Termine
2010/11




offroad - Familien -reisen




Incentive,
Events und Betriebs -feiern


4x4 Camper und
Selbst- versorger


besarabia
Polen, Ukraine, Moldawien und Odessa 

transcarpathia
Polen und West-Ukraine



Anreisetag, Treffpunkt wie immer hinter der Grenze und hinaus geht es zu einer abendlichen Tour zur Pension mitten im Wald.

Am 2. TAG erkunden wir die "Bison und Bunkergegend", also viel Spass bei Wasserdurchfahrten, Sandkästen, einer Bunkerbesteigung und was uns sonst noch so unter die Räder kommt.


Am 3. TAG
erkunden wir die Gegend rund um den grossen Drawsko See, besuchen eine richtige Burg und machen bei einem zünftigen Spiegelei vom Strauss Pause vom "offroad-Stress".

Donnerstags,
am 31.12. erkunden wir die Gegend rund um unsere Pension, suchen spannende Landschaften und werden
abends, je nach Wetter, am Haus oder am See den Jahreswechsel gebührend mit einem Lagerfeuer erwarten.

Am 5. TAG
  führt unsere Tour nach Norden und wir besuchen die Relikte der sowjetischen, aber auch der deutschen Militärs, erfahren eine verlassene Stadt und hören von Oflags und Mittelstreckenraketen.

Der Abreisetag führt uns dann, wieder auf offroadigen Wegen nach Westen, bis wir am frühen Nachmittag die Grenze erreichen und eure Koordinaten wieder Richtung Heimat weisen.



Kontakt: mtm@inet.pl



Diese Reise können sie auch zu jedem Termin über unseren deutschen  Partner: 4x4-adventures.de buchen.








27.12.2010 - 01.01.2011

Reiseleistungen
  • Führung, Betreuung und Organisation durch mtm.
  • 5 x Übernachtung und Halbpension in Doppelzimmern mit DU/WC
  • Grosses Sylvestermenue

Reisepreis
  • 485,-€ pro Person bei Übernachtung im Doppelzimmer; Einzelzimmerzuschlag +65,-EUR jeweils inklusive der Verpflegung  Halbpension

Teilnehmerzahl
Mindestteilnehmerzahl
4 Personen (maximal 6 Teilnehmerfahrzeuge)


Anmeldeschluss
10. November 2010


Wichtig
Unbedingt erforderlich ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass für jeden Teilnehmer und ein Nachweis der gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung

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Geführte Touren, Reisen und Events
in Polen, der Ukraine, Moldawien und
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urch die Karpaten


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