1. Anmeldung:
Die Anmeldung zur Reise erfolgt schriftlich. Verbindlich wird
Ihre Anmeldung, wenn wir Ihnen den Reisetermin und Reisepreis
bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt unsererseits ein neues Angebot vor, an das wir
für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser
Bindungsfrist die Annahme des Angebotes schriftlich erklären.
2. Anzahlung und Restzahlung:
Mit Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 %,
mindestens jedoch 50,-€ pro Person fällig, höchstens jedoch 150,-€. Die
Restzahlung leisten Sie per Überweisung bis 14 Tage vor Reiseantritt
auf eines unserer Konten mit der Angabe der Rechnungsnummer. Ist der
volle Reisepreis bei uns eingegangen, bekommen Sie Ihre Reiseunterlagen
zugesandt.
3. Leistungen und Preise:
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen sind bei der jeweiligen
Tour beschrieben. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und
Rechenfehlern behalten wir uns vor. Im Reisepreis ist eine eventuelle
Kurtaxe nicht eingeschlossen, diese ist, so gefordert, vor Ort in der
jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Leistungen aus Ihrer Reise, die
Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen
wir bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 30 % des
Reisepreises pro Person, jedoch mindestens 50,-€ pro Person, in
Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 35 %
des Reisepreises, jedoch mindestens 70,-€ pro Person,
zwischen dem 20. und 07. Tag berechnen wir 60 % des Reisepreises,
jedoch mindestens 100,-€ pro Person, und zwischen dem 06.
und 01. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 100 % des Reisepreises pro
Person. Es bleibt ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Erstattung des Reisepreises am
Tag des Reiseantritts und nach Anreise ist nicht möglich. Sollten Sie
nach Ihrem Rücktritt den frei werdenden Platz durch eine andere
geeignete Person besetzen können, stellen wir Ihnen nur die
Umbuchungsgebühren von 20,-€ in Rechnung. Für die erforderlichen
Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie
wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen,
müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
5. Rücktritt/Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut
gebrachten Beiträge.
b. bis eine Woche vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In
jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon
in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der
Kunde erhält den eingezahlten vollen Reisepreis zurück. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
c. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem
Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet,
sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen
Gebrauch macht.
d. Im Falle höherer Gewalt, die eine Durchführung der Reise
unmöglich macht, dazu zählen ebenso Unruhen, terroristische Anschläge,
neu erlassene behördliche Verordnungen im Reiseland.
6. Haftung:
MTM haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmannes für eine
sorgfältige Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, der Richtigheit der Beschreibung im Prospekt und der
ordentlichen Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere
Haftung ist ausgeschlossen und beschränkt, aufgrund gesetzlicher
Vorschriften, die auf vom Leistungsträger zu erbringende Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt und ausgeschlossen
ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, für Schäden die nicht
Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt,
wenn ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter einen dem
Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines
Leistungsträgers zu verantworten hat. MTM haftet nicht für Leistungen,
die als Fremdleistungen kenntlich sind und als solche ausgewiesen von
Leistungsträgern erbracht werden. Dies gilt für die Beförderung im
Linienverkehr der Bahn, bei Bus und Schiff, wo gesonderte
Beförderungsbedingungen gelten. Für das Einhalten der Pass-, Zoll und
Devisenvorschriften ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Eine
Haftung für Schäden an Gepäckstücken wird ausgeschlossen, wenn diese
Schäden aufgrund des Alters des Gepäckstückes oder wegen Verschleiß des
Gepäckstückes beim Tragen oder Anheben nicht vermeidbar waren. Wie z.B.
defekter oder abgerissener Koffergriff oder Schäden an der Aussenhülle.
Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung Ihres
Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese Schäden von
unseren Mitarbeitern oder weiteren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden und dieser Schaden unverzüglich nach
seinem Auftreten bei uns gemeldet wurde. Wir empfehlen Ihnen für die
nach dieser Klausel nicht abgedeckten eine separate Reisegepäck-
Versicherung abzuschliessen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für
Fremdbeförderungen und Fremdtouren.
7. Reklamationen:
Sollte es trotz unserer großen Sorgfalt bei der Planung und
Durchführung einer Reise dennoch Grund zu einer Reklamation geben,
bitten wir Sie, dies uns mitzuteilen, bzw. bei Gruppenreisen dies
unverzüglich dem Reiseleiter mitzuteilen. Reiseleiter sind jedoch nicht
berechtigt Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber MTM
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden sind. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren
entgegen der Regelung des § 651 G, Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die
Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren.
8. Sonstiges:
Die Angaben auf den MTM Webseiten oder Druckwerken entsprechen
dem Stand der Publizierung. Mündliche Nebenabreden, die von uns nicht
schriftlich bestätigt werden, sind nicht gültig. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig
besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten behandeln wir vertraulich und
werden sie nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur
Gewährung der vereinbarten Reiseleistung erforderlich. Leistungs- und
Erfüllungsort ist Szczecin.
Wichtig für Ihre Reise ist:
Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie
müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit
beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie
selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass sie von
einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können,
ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob
Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist,
bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt
beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen,
sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den
Abschluss einer Reiseversicherung.
Szczecin, November 2008
Maritime & Touristic Management
Ul. Czorsztynska 14
PL 71-163 Szczecin
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