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| Radreisen
für Gruppen im
Überblick: Hier finden sie einen Überblick unserer Fahrradreisen, die wir für Gruppen ab 8 Teilnehmer/innen durchführen. Sie wählen den Termin und wir schlagen ihnen die Route vor. Alle organisatorischen Fragen können sie in unserer Hand geben. Wir freuen uns auf ihre Anfrage. |
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| Wochenreisen Gruppen- arrangements Mieträder Wandern Paddeln Naturreisen Informationen für gewerbliche Reiseveranstalter |
Ausgedehnte
Kiefernwälder, Bauern- und Fischerdörfer,
der romantische Hafen in Trzebiez, Nowe Warpno mit seinem
Fachwerk-Rathaus, die grosse Stadt Stettin und dann wieder
Bauerndörfer, Brachland, Brachvögel,
Seeadler,... |
Auf Anfrage |
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Pommerns
SeenrouteVon Schloß zu Schloß Von Dorf zu Dorf und Schloss zu Schloss führt sie diese geführte und begleitete Wochenreise per Rad durch die verwunschene Landschaft Hinterpommerns. Vorbei an einladenden Seen, klappernden Störchen auf den Dächern oder stolzierenden Kranichen auf den Feldern. |
Auf Anfrage |
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Pommerns OstseeküsteVon Leuchtturm zu Leuchtturm Diese geführte und begleitete Wochentour bringt sie immer wieder an die pommersche Ostseeküste. Und wenn sie wollen, besteigen sie alle Leuchttürme zwischen der Insel Wolin und den Wanderdünen im Nationalpark der Slovinzen bei Leba. |
Auf Anfrage |
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Der Oder-Neisse Radweg beginnt
in der
Tschechischen Republik
und endet am Stettiner Haff. In der Radsaison 2006 bieten wir ihnen auf
der nördlichen Hälfte zwischen Frankfurt/Oder und
Ueckermünde spannende
Reisevarianten beiderseits der Oder, etwas anders als sie es dem
Reiseführer entnehmen können... |
Auf Anfrage |
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Kontakt: mtm@inet.pl Zum Seitenanfang |
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| Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
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1. Anmeldung: Die Anmeldung zur Reise erfolgt schriftlich. Verbindlich wird Ihre Anmeldung, wenn wir Ihnen den Reisetermin und Reisepreis bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unsererseits ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme des Angebotes schriftlich erklären. 2. Anzahlung und Restzahlung: Mit Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 %, mindestens jedoch 50,-€ pro Person fällig, höchstens jedoch 150,-€. Die Restzahlung leisten Sie per Überweisung bis 14 Tage vor Reiseantritt auf eines unserer Konten mit der Angabe der Rechnungsnummer. Ist der volle Reisepreis bei uns eingegangen, bekommen Sie Ihre Reiseunterlagen zugesandt. 3. Leistungen und Preise: Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen sind bei der jeweiligen Tour beschrieben. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Im Reisepreis ist eine eventuelle Kurtaxe nicht eingeschlossen, diese ist, so gefordert, vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Leistungen aus Ihrer Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden. 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 30 % des Reisepreises pro Person, jedoch mindestens 50,-€ pro Person, in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 35 % des Reisepreises, jedoch mindestens 70,-€ pro Person, zwischen dem 20. und 07. Tag berechnen wir 60 % des Reisepreises, jedoch mindestens 100,-€ pro Person, und zwischen dem 06. und 01. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 100 % des Reisepreises pro Person. Es bleibt ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Erstattung des Reisepreises am Tag des Reiseantritts und nach Anreise ist nicht möglich. Sollten Sie nach Ihrem Rücktritt den frei werdenden Platz durch eine andere geeignete Person besetzen können, stellen wir Ihnen nur die Umbuchungsgebühren von 20,-€ in Rechnung. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln. 5. Rücktritt/Kündigung durch den Reiseveranstalter: Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beiträge. b. bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten vollen Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. c. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht. d. Im Falle höherer Gewalt, die eine Durchführung der Reise unmöglich macht, dazu zählen ebenso Unruhen, terroristische Anschläge, neu erlassene behördliche Verordnungen im Reiseland. 6. Haftung: MTM haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmannes für eine sorgfältige Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, der Richtigheit der Beschreibung im Prospekt und der ordentlichen Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen und beschränkt, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf vom Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt und ausgeschlossen ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, für Schäden die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers zu verantworten hat. MTM haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen kenntlich sind und als solche ausgewiesen von Leistungsträgern erbracht werden. Dies gilt für die Beförderung im Linienverkehr der Bahn, bei Bus und Schiff, wo gesonderte Beförderungsbedingungen gelten. Für das Einhalten der Pass-, Zoll und Devisenvorschriften ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken wird ausgeschlossen, wenn diese Schäden aufgrund des Alters des Gepäckstückes oder wegen Verschleiß des Gepäckstückes beim Tragen oder Anheben nicht vermeidbar waren. Wie z.B. defekter oder abgerissener Koffergriff oder Schäden an der Aussenhülle. Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese Schäden von unseren Mitarbeitern oder weiteren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und dieser Schaden unverzüglich nach seinem Auftreten bei uns gemeldet wurde. Wir empfehlen Ihnen für die nach dieser Klausel nicht abgedeckten eine separate Reisegepäck- Versicherung abzuschliessen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren. 7. Reklamationen: Sollte es trotz unserer großen Sorgfalt bei der Planung und Durchführung einer Reise dennoch Grund zu einer Reklamation geben, bitten wir Sie, dies uns mitzuteilen, bzw. bei Gruppenreisen dies unverzüglich dem Reiseleiter mitzuteilen. Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber MTM geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren entgegen der Regelung des § 651 G, Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 8. Sonstiges: Die Angaben auf den MTM Webseiten oder Druckwerken entsprechen dem Stand der Publizierung. Mündliche Nebenabreden, die von uns nicht schriftlich bestätigt werden, sind nicht gültig. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten behandeln wir vertraulich und werden sie nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Gewährung der vereinbarten Reiseleistung erforderlich. Leistungs- und Erfüllungsort ist Szczecin. Wichtig für Ihre Reise ist: Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung. Szczecin, November 2008 Maritime & Touristic Management Ul. Czorsztynska 14 PL 71-163 Szczecin |
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